Verkehrsvorhaben „Waldschlößchenbrücke“ – Planänderung
Erläuterungen und Hinweise für Einwender
I. Planänderungsverfahren
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Dresden vom 25.2.2004 in der Gestalt des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 14.10.2008 gestattet den Bau der Waldschlößchenbrücke, bietet aber keine Möglichkeit, das Mittelteil der Brücke („Strombrücke“) über die Elbe zu verbringen. Vereinfachend formuliert verfügt die Landeshauptstadt Dresden über ein Baurecht, kann davon aber keinen Gebrauch machen, weil sie nicht berechtigt ist, den „Einschwimmvorgang“ und die hierzu erforderlichen Baggerungen in der Elbe durchzuführen, die eine Fläche des geschützten Lebensraumtyps „Flüsse mit Schlammbänken“ (LRT 3270) im Umfang von 12.000 m2 beeinträchtigen.
Diesen Planungsfehler, der in den bisherigen gerichtlichen Verfahren nicht thematisiert wurde, will die Landeshauptstadt als Träger des Vorhabens beheben und hat daher im März 2010 einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt, der ihr das Recht verschaffen soll, den „Einschwimmvorgang“ innerhalb der vom LRT 3270 eingenommenen Flächen auszuführen. Bemerkenswert ist daran vor allem, dass die Beeinträchtigung dieses Lebensraumtyps vom Verwaltungsgericht Dresden als einer der maßgeblichen Gründe dafür angesehen wurde, die von den klagenden Umweltverbänden bevorzugte Tunnelvariante nicht als zumutbare Alternative zum Bau der Brücke anzusehen.
II. Auslegung der Unterlagen und Erhebung von Einwendungen
Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zu bieten, sich über die geplanten Änderungen zu informieren, wurden die auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Antragsunterlagen am 21.6.2010 ausgelegt. Die Unterlagen können dort bis zum 21.7.2010 eingesehen werden. Unabhängig von etwaigen Betroffenheiten in eigenen Interessen kann Jedermann bis zum 4.8.2010 gegen die geplante Änderung Einwendungen vorbringen (vgl. Muster).
Die Einwendungen sollten schriftlich – möglichst per Einwurfeinschreiben (Einlieferungsbeleg unbedingt aufbewahren) – an folgende Adresse gerichtet werden:
- Landeshauptstadt Dresden
St. Petersburger Straße 9
01069 Dresden
oder
- Landesdirektion Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
- Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 9 – 12 Di und Do 9 – 18
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Einwendungen spätestens am 4.8.2010 bei der Landeshauptstadt oder der Landesdirektion eingehen. Um einen rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte ein Einwendungsschreiben möglichst drei Tage zuvor bei der Post aufgegeben werden. Wer ganz sicher gehen will, kann das Einwendungsschreiben auch bei der Landeshauptstadt oder der Landesdirektion persönlich abgegeben, sollte sich den Empfang aber jedenfalls quittieren lassen (Quittung in jedem Fall aufbewahren).
III. Inhalt der Einwendungen
Unter einer Einwendung ist ein sachliches Gegenvorbringen zu verstehen. Schlichter Protest („Ich bin dagegen“) genügt nicht. Es muss der betroffene Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung deutlich gemacht werden. Das klingt komplizierter, als es tatsächlich ist (vgl. Muster).
An sich können sich die Einwendungen nur auf solche Belange und Interessen beziehen, die durch die jetzt beantragte Planänderung hervorgerufen werden. Allerdings ist dem Bürger nicht zuzumuten, säuberlich zwischen den schon zugelassenen und den neuen Beeinträchtigungen zu unterscheiden. Beispiel: Der Baustellenlärm und der mit dem Einschwimmvorgang
verbundene Lärm können sich überlagern und wechselseitig verstärken. Aus diesem Grunde sollte lieber mehr als zu wenig vorgetragen werden.
Im Einzelnen kann beispielsweise auf folgende Beeinträchtigungen aufmerksam gemacht werden:
Finden Sie bitte unbedingt eigene und Persönliche Formulierungen! Je mehr Sie selbst von Problemen betroffen sind, desto bestandskräftiger ist die Einwendung.
Einwendungsbeispiele und Mustereinwendungen (Sie können gern weitere Punkte in Ihrer Einwendung mit einbeziehen)
Auf unserer Internetseite bemühen wir uns, sämtliche Informationen zu den Themen “Waldschlößchenbrücke” und “Elbtunnel Dresden” bereit zu stellen.
An dieser Stelle keine Brücke!
Die “Waldschlößchenbrücke” ist eine Elbbrücke, die in Dresden gerade gebaut wird. Sie ist Teil des geplanten “Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke”, einer vierspurigen autobahn-ähnlichen Trasse am östlichen Rand der Dresdner Innenstadt. Die Waldschlößchenbrücke würde, was die Bauausführung betrifft, für eine Kapazität von 65.000 Kfz / Tag gebaut werden. Bauherr des Verkehrszuges ist die Stadt Dresden.
Nach Meinung der Befürworter soll damit die Dresdner Innenstadt vom Autoverkehr entlastet werden. Vielmehr verstärkt der Verkehrszug jedoch den Autoverkehr, beeinträchtigt den wertvollen Naturraum der Dresdner Elbauen und zerstört die Integrität des UNESCO-Welterbes “Dresdner Elbtal”.
Der Brückenbogen der geplanten Brücke erhebt sich 30 m über die Elbe – so hoch wie ein zehngeschossiges Wohnhaus – und stellt damit, wie auch die aufgeständerten Zufahrtsstraßen über den Elbauen, eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsraumes dar.
In einem Bürgerentscheid hat sich im Februar 2005 jedoch eine Mehrzahl der am Bürgerentscheid teilnehmenden Bürger für den “Verkehrszug Waldschlößchenbrücke” ausgesprochen. Im November 2007 begannen die Bauarbeiten zur Brücke, die nach den Plänen der Stadtverwaltung im Jahr 2011 fertig gestellt sein soll.
Im Juni 2009 hat die UNESCO dem Dresdner Elbtal wegen des Baus der Waldschlößchenbrücke den Titel “UNESCO-Welterbe” aberkannt. Die GRÜNE LIGA Sachsen e. V. setzt gemeinsam mit Initiativen das Engagement fort: Gegen den Bau des eigentlichen Brückenkörpers ( – bisher sind lediglich Zufahrtsstraßen und -tunnel gebaut – ) und für die Wiederherstellung des unzerstörten Elbraumes.
Der Elbtunnel ist die Alternative
Der Naturschutzverband GRÜNE LIGA Sachsen e. V. respektiert den Bürgerentscheid des Jahres 2005, der sich in seinen Intentionen v. a. für eine weitere Elbquerung aussprach, und unterstützt die Bemühungen, die Elbquerung am Waldschlößchen alternativ als Elbtunnel auszubilden.
Ein Elbtunnel am Waldschlößchen, das hat eine amtliche Tunnel-Planung der Stadt Dresden bewiesen, ist technisch machbar, hat ähnliche Kosten und verursacht weniger Schäden an der Naturausstattung als die Brückenlösung. Auch die UNESCO sieht im Bau eines Tunnels eine welterbeverträgliche Alternative zur Brücke.
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