Aktuelle Berichte
9. April 2014 - Staugefahr auf der Königsbrücker

Autofahrer müssen sich bis Anfang Mai auf längere Staus und Behinderungen an der Kreuzung Stauffenbergallee/ Königsbrücker Straße einstellen. Gestern begannen die Arbeiten für den Ausbau des Knotenpunktes. Am 11. Mai soll alles fertig sein. „Das ist schon ein erheblicher Eingriff“, sagte der Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, Reinhard Koettnitz.

Das erste Mal richtig eng wird es… weiterlesen können Sie auf www.sz-online.de

Sächseische Zeitung, 08. April 2014

2. April 2014 - Zu groß oder zu teuer

Von Christoph Springer

Über 20 Millionen Euro teurer, eine mehr als zwei Jahre längere Bauzeit als geplant und nun fährt gerade mal die Hälfte der bei der Planung avisierten Autos über die Waldschlößchenbrücke. Dresdens berühmte neue Elbquerung hat das Zeug fürs Guinnessbuch der Misserfolge. Die Aberkennung des Welterbetitels ist da noch gar nicht mitgerechnet, schließlich gibt es auch Dresdner, die genau dies für einen Gewinn halten. Oder die das zumindest kaum schmerzt.

Rund 2000 Radfahrer nutzen pro Tag die neue Brücke. Wenigstens das ist ein Erfolg, gleichzeitig ist die Radfahrerzahl auf der Albertbrücke um etwa diesen Wert gesunken. Doch beim Autoverkehr ist noch viel Luft nach oben. „Das pegelt sich mit Sicherheit in einigen Monaten noch ein“, mutmaßte Reinhard Koettnitz, der Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, in der Woche nach der Eröffnung. Inzwischen lässt die Stadt mit Blick auf die aktuelle Verkehrsbelastung stets wissen: Die Prognosezahlen gelten für das Jahr 2025, erst dann sollen täglich 45 500 Fahrzeuge die Brücke nutzen. Dass die aktuellen Zahlen davon noch meilenweit entfernt sind, lässt die Verantwortlichen kalt. Schließlich sind es bis zum Prognosedatum noch mehr als zehn Jahre.

Im Vergleich zur Dresdner Elbbrücke hat die Bahn bei ihrer Tunnelprognose für Leipzig (fast) ins Schwarze getroffen. Rund 3,5 Millionen Fahrgäste seien in den ersten 100 Tagen mit den Zügen im Citytunnel gefahren, ließ das Unternehmen am Dienstagabend wissen. Das sind täglich im Schnitt „nur“ 1800 weniger als vor dem Bau des Tunnels prognostiziert wurden. Knackpunkt bei dem Leipziger Bauprojekt sind die Kosten. Sie erreichten fast die Milliardengrenze. Wo immer in Sachsen in den vergangenen Jahren mit Zuschüssen für Nahverkehrsprojekte gerechnet wurde, galt der Leipziger Citytunnel unter der Hand als Hauptproblem, wenn der Geldstrom vom Land spärlicher floss als erwartet.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis der Citytunnel im Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes auftaucht – 2013 war es schließlich so weit. „Der Bund der Steuerzahler hatte im Fall des Leipziger City-Tunnels bereits im Schwarzbuch 2007 an der Notwendigkeit dieses Bauprojekts gezweifelt“, heißt es in dem Text zu dem Leipziger Prestigeprojekt. Schon damals habe der Steuerzahlerbund vor einer möglichen Kostenexplosion gewarnt. „Damals ging man allerdings von einer Steigerung von bis zu 58 Millionen Euro aus. Nun sind es 389 Millionen Euro mehr geworden. Eine derartige Überschreitung der Baukosten hat mit sorgfältiger Vorbereitung und Bauplanung nichts zu tun.“ Abzuwarten bleibe, ob die Auslastung des Tunnels solch ein Bauprojekt rechtfertigt, so die Verantwortlichen weiter. Anders als bei der Waldschlößchenbrücke in Dresden gibt es diesbezüglich kaum Grund für Kritik an dem Eisenbahntunnel, der den Leipziger Kopfbahnhof wenigstens unterirdisch zu einem Durchgangsbahnhof macht.

Waldschlößchenbrücke

Kosten: geplant 157 Millionen Euro – tatsächlich 180,6 Millionen Euro – Überschreitung absolut 23,6 Millionen Euro – Überschreitung in Prozent 13 Prozent

Bauzeit: geplant November 2007 bis Juni 2011 (3 Jahre und 8 Monate) – tatsächlich November 2007 bis August 2013 (5 Jahre und 10 Monate) – Überschreitung absolut 2 Jahre und 2 Monate – Überschreitung in Prozent 59,1 Prozent

Nutzung: prognostizierte Nutzung 45 500 Autos pro Tag (2025) – aktuelle Nutzung 25 000 pro Tag (Ende 2013) – Unterschreitung absolut 20 500 pro Tag – Unterschreitung in Prozent 45 Prozent

Dresdner Neueste Nachrichten, 27. März 2014

18. März 2014 - „Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Waldschlößchenbrücke befragt „

Pressemitteilung vom  14. März 2014

Die Grüne Liga Sachsen e.V. hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht zu Leipzig im Ergebnis der Klage gegen den Planfeststellungsbeschuss zum Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden im Wege der Vorabentscheidung den Gerichtshof der Europäischen Union wesentliche Fragen zur Auslegung der FFH-Richtlinie vorlegen wird. Das Bundesverwaltungsgericht eröffnet so die Möglichkeit, in einem weitaus höherem Maße Rechtssicherheit für Entscheidungen in diesem und zukünftigen Planungsverfahren zu erlangen. Der Prozess um die Waldschlösschenbrücke ist ein gutes Beispiel für gelebte Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. „Es erfüllt die Grüne Liga Sachsen e.V. und alle mit ihr verbundenen Bürgerinnen und Bürger mit Zufriedenheit, durch ihr Engagement einen Beitrag zur weiteren Qualifizierung der Rechtssprechung in Naturschutzfragen geleistet zu haben“ so der Geschäftsführer Jörg Urban.

Und er führt weiter aus: „Damit hat die Grüne Liga Sachsen e.V. eines der wesentlichen Ziele der Revision erreicht, auf deren Ergebnissen in der Zukunft bei rechtlichen Prüfungen von zukünftigen Eingriffen in Natur und Landschaft etwa bei der Umsetzung der Energiewende aufgebaut werden kann. Der Freistaat Sachsen muss bei seinen eigenen Bauvorhaben dieselben rechtlichen Maßstäbe anlegen, wie bei vorhaben privater Investoren. Ansonsten wird der Rechtsstaat ausgehöhlt.“

12. März 2014 - Waldschlößchenbrücke: Entscheidung erst am 20. März

Am Ende eines langen Verhandlungstages, es war weit nach 18 Uhr, da stellte Wolfgang Bier die entscheidende Frage. „Was“, fragte der Vorsitzende Richter des 9. Senats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, „was erwarten Sie eigentlich von unserem Urteil? Was soll geschehen, falls wir gravierende Mängel feststellen und den Planfeststellungsbeschluss für nicht vollziehbar erklären? Jetzt, da die Brücke nun einmal steht und der Verkehr über sie rollt? Soll dann etwa ein Sperrschild aufgestellt werden, bis der Beschluss nachgebessert wird?“

Der Vorsitzende richtete seine Frage an Martin Gellermann, Anwalt der Grünen Liga Sachsen. Und an Frank Fellenberg, der den Freistaat Sachsen vertritt. Beide hatten sich seit 9 Uhr in schöner Regelmäßigkeit bei jeder Frage des Senats widersprochen. Beide gaben auch auf die letzte Frage des Verhandlungstages verschiedene Antworten. „Ich habe mir die Frage so noch nicht gestellt“, bekannte Fellenberg. Um anzufügen: „Wenn neue Prüfungen stattfinden müssen, verbessern sich für uns die Werte wahrscheinlich.“ Bei den Planungen vor dem Brückenbau sei von 45000 Fahrzeugen täglich ausgegangen worden. Tatsächlich rollen aber gegenwärtig nur 25000 Autos pro Tag über die Waldschlößchenbrücke. „Entsprechend weniger Schadstoffe fallen an“, so Fellenberg.

„Wenn wir zwischen vollendeten Tatsachen und geltendem Recht entscheiden müssen“, erwiderte Gellermann, „dann erwarte ich, dass sich das Gericht für das Recht entscheidet.“ Es gehe bei der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Brücke nicht in erster Linie um eine Vollsperrung oder gar um den Abriss. „Wir wollen, dass die Urteile vom Verwaltungsgericht Dresden und vom Oberverwaltungsgericht Bautzen aus der Welt kommen. Denn sie würden eine Breitenwirkung für viele Bauvorhaben entfalten. Wir wollen auch eine grundsätzliche Klärung vieler Rechtsfragen erreichen.“ Gellermann appellierte an den Senat, mehrere Fragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Klärung vorzulegen. „Haben Sie den Mut, Europa anzurufen“, erklärte er in seinem Schlusswort.

Der Senat kann Luxemburg anru- fen, wenn er Widersprüche zwischen deutschem und europäischem Recht feststellt. Er muss dann allgemeine Rechtsfragen ohne Bezug auf die Waldschlößchenbrücke stellen und kann erst nach einer Antwort vom Europäischen Gerichtshof ein Urteil zur Dresdner Elbquerung fällen. „Wir werden sehr gründlich abwägen, ob wir Europa anrufen müssen“, versprach Bier. Der Senat kam gestern nicht mehr dazu, wie im Vorfeld der Verhandlung angekündigt, eine Entscheidung zu verkünden. Erst am 20. März werden die Verwaltungsrichter erklären, wie es mit der Brücke weitergeht.

„Alle wichtigen Fragen hat der Senat in unserem Sinn beantwortet“, meinte Fellenberg. Die Richter hätten nur noch höchst spezielle Rechtsfragen offengelassen. Mehrfach hatten Bier und seine Kollegen das Urteil des OVG vom Dezember 2011 kritisiert, mit dem die Klage der Grünen Liga verworfen worden war. Das aber ist normal für eine Revisionsverhandlung, in der sich ausschließlich mit den Knackpunkten eines Urteils auseinandergesetzt wird. Der Senat ließ sich nicht in die Karten blicken, in welche Richtung er entscheiden wird. Möglich sind eine Abweisung der Klage, aber auch eine Zurückverweisung nach Bautzen.

Thomas Baumann-Hartwig

Dresdner Neueste Nachrichten, 07. März 2014

Mündliche Verhandlung am BVerwG zur Waldschlösschenbrücke

Termin und Ort der mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht:

Donnerstag, 06. März 2014, 9.00 Uhr

im Dienstgebäude Leipzig

Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

Sitzungssaal IV, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.030

Am Donnerstag, dem 6. März 2014, findet am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Revisionsverhandlung zur Waldschlösschenbrücke statt. Ende Dezember 2011 hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Berufung der sächsischen Umweltverbände im langjährigen Verfahren zurückgewiesen, eine Revision aber zugelassen. Damit wird die umstrittene Planfeststellung des Großprojektes nun erstmals außerhalb sächsischer Gerichtsbarkeit verhandelt.

Trotz schwerwiegender Unzulänglichkeiten bei der Berücksichtigung von Naturschutzfragen wurde das Brückenbauwerk im August 2013 für den Verkehr freigegeben. Statt der prognostizierten 45.000 Fahrzeuge pro Tag nutzen nach offiziellen Angaben etwa 23.000 Fahrzeuge täglich die Waldschlösschenbrücke. Auch dieser derzeitige Bedarf ist nach den Sanierungen der benachbarten Albertbrücke und der Königsbrücker Straße zu prüfen.

Die Umweltverbände hatten sich zur Revision entschlossen, weil auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht die seit Jahren bekannten Einwände und Fragen in wesentlichen Punkten nicht klären konnte. Dabei geht es um die lückenhafte Ausweisung von Schutzgebieten nach europäischen Standards, sachfremde Entscheidungsgründe bei der Rücknahme von Schutzgebieten zugunsten des schweren Eingriffs in Lebensräume geschützter Arten und den ungenügenden Variantenvergleich zwischen einer Elbquerung als Brücke oder Volltunnel. Auch das Verfahren selber war aus Sicht der Umweltverbände durch eine Vielzahl an Mängeln und Fehlern geprägt.

Die Umweltverbände brauchen weiterhin unsere Unterstützung in vielfältiger Form. Rechtsstaatliche Prinzipien und bürgerschaftliche Verantwortung sollten nicht durch eine juristisch gestützte Macht des Faktischen, Demokratiesimulationen oder naturschutzrechtlichen Ablasshandel ausgehöhlt werden.

Quo vadis, Dresden? Forum für Stadtentwicklung und Kommunalpolitik, 05. März 2014

5. Februar 2014 - Schönwetterbauwerk Waldschlößchenbrücke

Nach den Wellen im Asphalt gibt es jetzt neue Probleme auf rutschigen Treppen und vereisten Radwegen.

Von Tobias Wolf

Was sind die vier Feinde der Deutschen Bahn? Antwort: Frühling, Sommer, Herbst und Winter. Ein ähnliches Jahreszeitenproblem hat nun auch die Dresdner Waldschlößchenbrücke. Im Sommer war es so heiß, dass der Asphalt auf der Fahrbahn Wellen schlägt. Kaum sind die Temperaturen unter null gefallen, hat die Stadt nun die neuen Treppenaufgänge von den Fußwegen zu den Elbwiesen sperren lassen. Die Gefahr, auf den Stahlgitterrosten auszurutschen, ist offenbar zu hoch.

Spaziergänger müssen deshalb nun fast einen Kilometer Umweg in Kauf nehmen, egal, auf welcher Seite der Brücke sie ans Elbufer wollen, wie Georg Knobloch aus der Neustadt beklagt. „Es ist mir rätselhaft, wie man bei einem 181-Millionen-Bauwerk so etwas planen kann“, sagt der 41-Jährige. „Ist das hier etwa nur eine Brücke für schönes Wetter?“ Wie der Neustädter stehen derzeit viele vor den weiß-roten Absperrschildern. Dass die Treppen wegen Vereisungsgefahr gesperrt sind, räumt Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz auf SZ-Anfrage ein. Die Stahlgitterroste seien leicht und aus statischen Gründen verbaut worden. „Deshalb nehmen wir in Kauf, dass die Treppe wenige Tage im Jahr gesperrt wird“, sagt er. Kommt mal wieder ein richtig harter Winter, dürften aus wenigen viele werden.

Seit der Eröffnung im August ist Georg Knobloch jeden Tag auf der neuen Brücke. Für Spaziergänge oder auf dem Arbeitsweg nach Blasewitz mit dem Fahrrad. Aber auch dieser Morgensport ist bei den derzeitigen Minusgraden nicht ungefährlich. Im Bereich der Brückenbögen bilden sich immer wieder Eisschichten auf dem Radweg. Das Tauwasser läuft nicht ab, wie der passionierte Radler kritisiert.

Dabei wollte die Stadt gerade auf diesem Abschnitt alles richtig machen. Um Lachen zu verhindern, zogen die Bauleute mit einem Besen über den frischen Beton. Dadurch entstehen kleine Querrillen im Fußweg, in denen das Wasser abfließen soll. Das funktioniert jedoch nicht richtig. Am Brückenbogen blockieren zentimerhohe Einfassungen der Stahlgitter den Abfluss. In Richtung Brückengeländer ist die Neigung anscheinend nicht ausreichend. Das Ergebnis: Die Hälfte des Radwegs steht bei Regen und Tauwetter unter Wasser und kann überfrieren. Abhilfe dafür ist nicht in Sicht. Denn laut Straßenbauamtschef Koettnitz habe eine Sanierung des Abschnitts wenig Sinn, weil die Fußwege aus massiven Betonkappen bestehen. Dann muss es jetzt der Winterdienst richten.

Sächsische Zeitung, 01. Februar 2014

Mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht, am 06. März 2014

der Termin für die mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht steht fest:

Donnerstag, 06. März 2014, 9.00 Uhr

im Dienstgebäude Leipzig
Simsonplatz 1
04107 Leipzig,

Sitzungssaal IV, 2.Obergeschoss, Zimmer 2.030

29. Januar 2014 - Wackelkontakt auf weiteren Dresdner Brücken

Mit unebenem Gussasphalt hat die Stadt bereits Erfahrung. Am Flügelweg und auf der Meißner Landstraße ging es auf und ab. Nun hofft Dresden, dass sich das Wellenproblem auf der Waldschlößchenbrücke auch wie von allein erledigt.

Von Peter Hilbert

Zur Berg- und Talfahrt wird eine Tour über die Waldschlößchenbrücke. Zumindest an einigen Stellen. Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz hofft darauf, dass der Asphalt im Sommer vom Verkehrsstrom glattgewalzt wird – und verweist auf entsprechende Erfahrungen in zwei Fällen. Bis zu vier Millimetern darf der sehr dichte Asphalt Wellen schlagen. An einigen Stellen der Waldschlößchenbrücke sind sie deutlich höher.

„An der Flügelwegbrücke hatten wir dieselbe Situation“, nennt der Straßenbauamtschef den ersten Fall. 1930 wurde die Kaditzer Brücke übergeben. Doch 70 Jahre später war sie marode. Also ließ die Stadt zwischen 2001 und 2004 ähnlich wie am Waldschlößchen eine Stahlverbundbrücke bauen. Um die gut zu schützen, entschloss sich die Stadt, als Deckschicht Gussasphalt aufzubringen. Schließlich hat das hochwertige Baumaterial enorme Vorteile. Es ist wasserundurchlässig und bis zu 25 Jahre haltbar. Aber nachdem der Asphalt auf der Flügelwegbrücke aufgebracht war, kam die Überraschung.

„Es hat damals ganz schön gerumpelt“, berichtet einer der damaligen Bauleute der SZ. Vor allem auf den Anstiegen hinterm linkselbischen Tunnel, aber auch auf der Kaditzer Seite an der Washingtonstraße seien die zulässigen Toleranzen überschritten worden, erläutert Koettnitz. „Aber nach dem folgenden Sommer hatte sich das erledigt“, verweist er auf die ersten Erfahrungen mit Gussasphalt-Wellen. Gleichmäßig herausgefahren worden seien die Wellen zwar auf der ganzen Breite nicht. „An der Flügelwegbrücke merkt man heute aber nichts mehr“, versichert Koettnitz.

Den zweiten Wellenfall gab es auf der Eisenbahnüberführung im Zuge der Meißner Landstraße, direkt an der A4-Zufahrt. Auf der Brücke war vor einigen Jahren die Dichtung erneuert worden. Darüber brachten die Straßenbauer zwei dünne Schichten Gussasphalt auf. Der schlug ebenfalls Wellen. „Dort war es auch so, dass die vom Verkehr glattgewalzt wurden“, resümiert Koettnitz. Damit der Asphalt nicht durchs Bremsen der Autos Wellen schlägt, sei die dortige Ampelanlage ein Stück vor der Brücke aufgestellt. „Sonst schiebt sich der Asphalt zusammen, vor allem, wenn es warm ist“, sagt er.

Harmlos sind die Dresdner Wellenbrücken allerdings im Vergleich zu einem Pirnaer Fall. Dort wurde die historische Sandsteinbogenbrücke 2013 saniert. Neun Übergangskonstruktionen sind quer zur Fahrbahn so eingebaut, dass Autos laut krachend darüber fahren. Stadt und Baufirma streiten sich jetzt über die Holperbrücke.

Sächsische Zeitung, 25. Januar 2014

 


 

WSB: Brückenwellen werden bleiben

Dresden. Für heiße Debatten sorgt die wellige Fahrbahn auf der Waldschlößchenbrücke. Die wird den Dresdnern wahrscheinlich dauerhaft erhalten bleiben. Das prognostiziert der Gussasphalt-Experte Peter Rode. Der Sachverständige leitet die europaweit agierende Bonner Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung.

Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz hofft zwar, dass der Verkehr die Wellen glattwalzt. „Hier ist wahrscheinlich der Wunsch der Vater des Gedankens“, widerspricht der Experte. „Die Wellen werden bei den Verkehrsbelastungen auf der Waldschlößchenbrücke nicht herausgewalzt.“ Die sehr dichte Masse ohne Hohlräume wird mit einer Temperatur von 220 Grad eingebaut. Gussasphalt müsste sich erheblich erwärmen, damit er verformbar wird. Das hält Rode für unrealistisch. (SZ)

Sächsische Zeitung, 27. Januar 2014

13. Januar 2014 - Waldschlößchenbrücke – Bundesverwaltungsgericht verhandelt im März

Von Thomas Baumann-Hartwig

Im schlimmsten aller Fälle kämen die Abrissbagger. Dresden hätte einen riesigen Tunnel, der ins Nichts führen würde. Die Stadt würde mit Hohn und Spott überzogen werden. Erste deutsche Großstadt, die eine Brücke wieder abreißen muss. Die Waldschlößchenbrücke ist zwar stabil gebaut und hat auch der Juniflut im vergangenen Jahr getrotzt. Aber sie steht gewissermaßen im rechtsfreien Raum. Denn über die Rechtsmäßigkeit des Brückenbaus wird nach wie vor gestritten.

In diesem Jahr könnte es endlich Rechtssicherheit geben: Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig beabsichtigt, am 6. März mündlich zum Rechtsstreit „Naturschutzbund Deutschland u.a. gegen Freistaat Sachsen“ unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 C 6.12 zu verhandeln. Das teilte Birgit Schünemann, Leiterin der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichtes, am Freitag auf Anfrage der DNN mit.

Der Senat, der für alle großen Straßenbauvorhaben in Deutschland verantwortlich ist, hatte die mündliche Verhandlung zur Waldschlößchenbrücke eigentlich für 2013 angekündigt. Aber daraus wurde wegen zahlreicher anderer großer Verfahren nichts. Außerdem müssen sich die höchsten Verwaltungsrichter in sehr komplexe und umfangreiche Sachverhalte einarbeiten: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen zur Waldschlößchenbrücke ist 223 Seiten stark. Das des Verwaltungsgerichts (VG) Dresden umfasst rund 130 Seiten.

Am VG nahm der Rechtsstreit 2008 seinen Anfang. Der Naturschutzbund Deutschland und zwei weitere Umweltschutzorganisationen klagten gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Waldschlößchenbrücke. Damals umfasste der Prozessstoff noch schlanke 25 Aktenordner. Mittlerweile muss ein Kleintransporter vorfahren, um alle Schriftsätze und juristischen Ausführungen transportieren zu können.

Das VG wies die Klage der Brückengegner im Oktober 2008 ab. Die Behörden des Freistaates hätten die Interessen des Naturschutzes beim Planfeststellungsbeschluss ausreichend berücksichtigt, hieß es im Urteil. Intensiv befassten sich die Richter mit der Frage, ob der von den Brückengegnern vorgeschlagene Tunnel eine Alternative gewesen wäre. Eindeutig nein, bemerkten die Juristen – ein Tunnelbau wäre wegen schwerwiegender Eingriffe in die Natur nie und nimmer genehmigungsfähig gewesen.

Die Kläger legten Berufung gegen das Urteil ein, das OVG wollte 2009 verhandeln. Doch das war nicht möglich, weil der Planfeststellungsbeschluss erweitert werden musste: Für die Uferbereiche der Elbe, die zum Einschwimmen der vormontierten Strombrücke genutzt werden sollten, lag keine Genehmigung vor. Erst 2012 konnte das OVG die Berufung verhandeln – der Senat kam zu keinem anderen Ergebnis als das VG.

Selbst die Brückengegner lobten die Bautzner für die umfassende Rechtspflege, die im Berufungsprozess betrieben wurde. Das hielt die Kläger aber nicht davon ab, Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einzulegen. „Die Kläger machen in der Revision weiterhin geltend, der Planfeststellungsbeschluss sei formell und materiell rechtswidrig. Er verstoße gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht, insbesondere erfülle er nicht die Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie und des FFH-Gebietsschutzes, auch die artenschutzrechtlichen Vorgaben würden nicht eingehalten“, heißt es in einer Mitteilung des 9. Senats.

Sollten die Kläger den Senat von ihrer Auffassung überzeugen, könnte – im schlimmsten Fall – der Abriss der Brücke verfügt werden. Daran glauben allerdings selbst eingefleischte Brückengegner nicht. Ihnen geht es vor allem darum, Recht zu bekommen. Was dazu führen könnte, dass der Senat weitere umweltschutzrechtliche Auflagen verfügt.

Immerhin waren es die Umweltschutzverbände, die für ein mehrmonatiges Tempo 30 auf der Brücke gesorgt haben. Weil schneller fahrende Fahrzeuge die Fledermausart „Kleine Hufeisennase“ gefährden würden, wie das OVG feststellte.

Vorankündigung zum Seminar Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten, am 21. Januar 2014

Hochwasserrisikomanagement und wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen im 2. Bewirtschaftungszeitraum – die Umweltverbandsperspektive am Dienstag, dem 21. Januar 2014 in Berlin

Die Karten liegen auf dem Tisch

hochwasser_2010_klein©Bis wohin steigt das Wasser bei Hochwasser? Welche Gefahren gehen von einer Flut aus? Welche Gebiete wären bei einem Deichbruch betroffen? Derartige Fragen sind für diejenigen, die an Flüssen leben, von großem Interesse. Auf der Grundlage der europäischen Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement (HWRM-RL) sind die Bundesländer aufgefordert, bis Ende des Jahres 2013 Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten zu erarbeiten und zu veröffentlichen.
Die GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser veranstaltet am 21. Januar 2014 im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin ein ganztägiges öffentliches Seminar, um Entwürfe dieser Karten in Augenschein zu nehmen und zu diskutieren, welche Implikationen damit für den Gewässerschutz und die naturnahe Entwicklung von Flussauen verbunden sind. Betrachtet werden dabei auch die Entwicklungen um das nationale Aktionsprogramm zum Hochwasserschutz und das Bundesprogramm „Blaues Band“. Außerdem sollen die sogenannten „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ zur Diskussion stehen, die für die Erarbeitung der zweiten Bewirtschaftungspläne der deutschen Flussgebiete maßgeblich sind.
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter von Umweltverbänden, Fachbehörden, wissenschaftlichen Einrichtungen und Planungsbüros sowie an andere Interessierte.

Datum:
Dienstag, den 21. Januar 2014 von 9:30-17:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Anmeldung und Rückfragen:
GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser
Michael Bender
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Tel.: +49 30 40 39 35 -30
Fax: +49 30 204 44 68
E-Mail: wasser@grueneliga.de
Internet: www.wrrl-info.de

Ankündigung als PDF

wrrl-Info: Mehr Raum für lebendige Flüsse!

Bundeskontaktstelle Wasser
Koordination: Michael Bender
c/o Bundesgeschäftsstelle der GRÜNE LIGA e.V.
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Telefon: 030/40 39 35 30
Telefax: 030/20 44 468
E-Mail: wasser@grueneliga.de

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