Aktuelle Berichte
19. November 2003 - Interview zum Thema Planfeststellungsverfahren Waldschlößchenbrücke

mit Dr. rer. nat. MARTIN LA FRANCE
Dipl.-Biologe und von dem Projekt betroffener Bürger
E-Mail: Martin_La_France@web.de

Herr Dr. La France, warum ist der „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht Ihrer Meinung nach nicht genehmigungsfähig?

Nun, zunächst sehe ich in den von der Landeshauptstadt eingereichten Planungsunterlagen gravierende Verstöße gegen verbindliche Rechtsvorschriften der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfungs)-Richtlinie der EU, des bundesdeutschen und sächsischen UVP-Gesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Diese Gesetze schreiben zunächst eine Eingriffsvermeidungsprüfung vor, im Falle Waldschlößchenbrücke also eine umfassende Untersuchung, ob durch den Ausbau vorhandener verkehrlicher Infrastruktur und die Ertüchtigung bestehender Brücken auf eine weitere Elbquerung verzichtet werden könnte. Dies ist in nachvollziehbarer Form bislang nicht geschehen. Stattdessen wird beharrlich behauptet, weitere Elbquerungen wären unverzichtbar. Im Falle des Bedarfsnachweises hätte dann in einem zweiten Schritt eine umfassende Prüfung zur Eingriffsminimierung durch den Vergleich sämtlicher machbarer Planungsalternativen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen erfolgen müssen. Hierbei wäre jene Variante mit den voraussichtlich geringsten Gesamtauswirkungen auf die Umwelt zu favorisieren gewesen, es sei denn, man hätte zwingende Gründe eines übergeordneten öffentlichen Interesses an einer Brücke am Standort Waldschlößchen geltend machen können. Letzteres ist jedoch nicht der Fall, und somit wären alternative Brückenstandorte mit vergleichbarer verkehrlicher Entlastungswirkung, etwa eine 3. Marienbrücke oder die planerisch ausgearbeiteten Tunnelvarianten am Standort Waldschlößchen (unter der Elbe durch), mit vergleichbarem Aufwand zu untersuchen gewesen. Bedauerlicherweise ist dies ebenfalls nicht geschehen – trotz bisheriger Planungskosten von sage und schreibe 13 Mio. Euro. In der eingereichten Planfassung wurden lediglich 3 geringfügig verschiedene Brückenvarianten am Standort Waldschlößchen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen miteinander verglichen. Die vorhandenen Standortalternativen wurden dagegen nicht in die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) einbezogen.

Vertreter der Stadt betonen immer wieder, dass die Entscheidung für den Brückenbau am Standort Waldschlößchen auf einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahre 1996 zurückgeht, dessen Informationsbedarf über ein Gutachten aus dem Jahre 1995 und einen von der Stadt initiierten „Brückenworkshop“ sichergestellt war, in dem Planungsfachleute alle denkbaren Varianten intensiv durchdiskutiert haben.

In der Tat führt die in den aktuellen Planungsunterlagen enthaltene UVU als Begründung für die Beschränkung des Untersuchungsrahmens auf 3 Brückenvarianten am Standort Waldschlößchen den von Ihnen angeführten „Workshop“ und die Studie von 1995 an. Letztere beinhaltet einen Alternativenvergleich von immerhin 5 verschiedenen Brückenstandorten; die Tunnelvarianten, die nachweislich nicht wesentlich teurer sind als die prognostizierten Kosten der eingereichten Variante des Verkehrszuges, blieben allerdings ausklammert. In Form und Inhalt war dieses Gutachten jedoch lediglich eine „vergleichende Erheblichkeitsuntersuchung“, deren umwelt- und naturschutzfachliche Ergebnisse nicht Gegenstand der aktuellen UVU sind und auch niemals Gegenstand einer UVU im Rahmen einer früheren genehmigten oder teilgenehmigten Eingriffsplanung waren. Das Gutachten von 1995 postuliert einen „vordringlichen Bedarf an einer neuen Elbbrücke im Dresdner Osten”, wobei der Standort Waldschlößchen unter den untersuchten Alternativvarianten ausdrücklich wegen seiner „größten verkehrlichen Entlastungswirkung“ zur vordringlichen Realisierung empfohlen wird. An diese rein verkehrsorientierte Gesamtbeurteilung – in punkto Umweltauswirkungen schnitt der Standort Waldschlößchen von allen Einzelbrückenstandorten mit Abstand am schlechtesten ab – und an die gleichsinnige Empfehlung des „Brückenworkshops“ angelehnt kam es 1996 zu besagtem Stadtratsbeschluss gegen mögliche Standortalternativen und für die Proklamation des Standortes ”Waldschlößchen” als dem zu favorisierenden Ort für eine zusätzliche Elbquerung via Brücke. In Wirklichkeit waren die Alternativstandorte also niemals in eine vom UVP-Gesetz vorgeschriebene Eingriffsminimierungsprüfung integriert, die deren umwelt- und naturschutzfachliche Eingriffserheblichkeiten jenen des Querungsstandortes ”Waldschlößchen” vergleichend gegenübergestellt hätte. Die eingereichte UVU setzt quasi ungeprüft voraus, dass die Eingriffserheblichkeit der Waldschlößchenvarianten geringer sind als die jener Alternativen, die 1996 per politisch motiviertem Stadtratsbeschluss abgelehnt wurden. Ein klarer Rechtsverstoß, denn faktisch wurde das Gebot zur ordnungsgemäßen Eingriffsminimierung damit ignoriert. Daran ändert auch der Beschluss des Stadtrates nichts, und – Entschuldigung – auch demokratisch gewählte Volksvertreter sind doch an geltende Rechtsvorschriften gebunden, oder?

Aber auch im „Brückenworkshop“ kamen die Fachleute doch zu der Überzeugung, dass der Standort Waldschlößchenbrücke unter Berücksichtigung sämtlicher Belange die insgesamt beste Alternative ist?

Die Abwägung von Vor- und Nachteilen der vielfältigen Aspekte solcher Großplanungen sind Aufgabe der zuständigen Genehmigungsbehörde, also des Regierungspräsidiums. Deshalb hilft den Stadtvertretern auch der gebetsmühlenartig wiederholte Verweis auf einen demokratischen, dem „Brückenworkshop“ nachgeschalteten Stadtratsbeschluss nicht weiter, denn der kann eine ordnungsgemäße UVU eben nicht ersetzen. Nach glaubhaften Aussagen der ehemaligen Dezernenten für Verkehr und Umwelt (Klaus Gaber) und für Stadtentwicklung und Bau (Gunter Just) war dieser „Workshop“ darüber hinaus ein eher anrüchiges „Politspektakel“, weil dessen Teilnehmer vom damaligen Oberbürgermeister und Brückenbefürworter Herbert Wagner höchst selektiv ausgewählt wurden und bestimmte Querungsvarianten wie das sogenannte Mehrbrückenkonzept und die den Elbraum schonenden Tunnellösungen eben nicht auf der Diskussionsliste standen. Alles in allem lassen sich diese Begebenheiten im Planungsvorfeld nur als massive Einflussnahme seitens der politisch Verantwortlichen interpretieren mit dem Ziel, gewichtige fachliche Argumente gegen die Waldschlößchenbrücke – und nicht nur im umweltrelevanten Bereich – von vornherein auszuklammern und die „Bedenkenträger“ mundtot zu machen. Meiner Meinung nach zeigt sich hier ein etwas exotisches Demokratie- und Rechtsverständnis bei einigen amtierenden und ehemaligen Spitzenpolitikern der Landeshauptstadt.

Nach Ansicht von Baubürgermeister Herbert Feßenmayr (CDU) wird seitens der Brückengegner "… da immer neues Getier gefunden" (DNN, 29.10.03), um das Bauvorhaben zu blockieren.

Dieses „Getier“ wurde nicht von den Brückenkritikern ausgesetzt, sondern hat dort seinen angestammten Lebens- und Ausbreitungsraum. Da die Elbtallandschaft von Schöna bis Mühlberg vom Freistaat Sachsen als schützenswertes Gebiet an die EU gemeldet wurde und damit einen Rechtsstatus als FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Schutzgebiet aufweist, ist die Landeshauptstadt gehalten, entsprechende Rechtsvorschriften zu respektieren, die den Schutz der teilweise vom Aussterben bedrohten Arten und ihrer Lebensräume garantieren sollen, die im Dresdener Auengebiet durch dessen bislang hohe natur- räumliche Qualität erfreulicherweise noch vorkommen – eigentlich ein Qualitätssiegel für die Stadt. Die Formulierung von Herrn Feßenmayr charakterisiert dagegen die bedenkliche Auffassung, solche Werte gegenüber Verkehrs- und Wirtschaftsplanungen nach Gutdünken zurückdrängen zu können, auch weil sie weiten Teilen der Öffentlichkeit als nachrangig erscheinen. Nach der gängigen Rechtslage ist von einer solchen Nachrangigkeit jedoch nur dann auszugehen, wenn der Eingriff in Natur und Landschaft als „nicht erheblich“ und damit als ausgleichbar anzusehen ist. Die Genehmigungsfähigkeit der Brücke hängt also letztlich mit der Definition der „Erheblichkeitsschwelle“ zusammen, ab der Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf hochbedrohte Arten als so gravierend angesehen werden müssen, dass dieser zu versagen ist, wenn kein übergeordnetes öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann. Die in den Planungsunterlagen enthaltene FFH-Verträglichkeitsuntersuchung stellt die Eingriffserheblichkeit etwa für den Wachtelkönig, hochbedrohte Fledermaus-, Libellen-, Käfer- oder Schmetterlingsarten durchgängig in Abrede, obwohl ein ausreichender Informationshintergrund fehlt und die vertretene Argumentationslinie bei etlichen Arten aus naturschutzfachlicher Sicht zumindest zweifelhaft, in einigen Fällen sogar gänzlich unhaltbar ist. Aus der Sicht des Naturschutzes eine unakzeptable Vorgehensweise, und genau deshalb haben die Naturschutzverbände NABU, GRÜNE LIGA und B.U.N.D. eine gemeinsame Beschwerde gegen die Planung „Waldschlößchenbrücke“ bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Da die Brücke überwiegend aus EU-Strukturfördermitteln finanziert werden soll, hat die Stadtverwaltung hier also ein ernstliches Problem.

Hand aufs Herz. Sind diese Fledermäuse oder Wachtelkönige wirklich so wichtig, dass sie herangezogen werden können, um am Standort Waldschlößchen eine vierspurige Brücke mit überörtlicher Bedeutung zu verhindern?

Die Bedeutung des Naturschutzes wird in breiten Kreisen der Öffentlichkeit aus Unwissenheit völlig unterschätzt. Naturschutz ist kein Steckenpferd naturversessener Spinner oder Ökoaktivisten, sondern letztlich reiner Menschenschutz – Schutz der Menschen vor ihren eigenen unbedachten Handlungen. Die gesetzgebenden Instanzen haben dies erkannt, und nur aus dieser Notwendigkeit heraus wurde überhaupt eine Naturschutzgesetzgebung aus der Taufe gehoben. Jede verschwundene Art kann das Ökosystem, in dem sie ursprünglich vorkam, destabilisieren. Betrachten Sie beispielsweise die vom Aussterben bedrohte Kleine Hufeisennase, eine Fledermausart, deren Lokalpopulation vom landschaftszerschneidenden Effekt einer gebauten Waldschlößchenbrücke durch Beeinträchtigung des Gen-Austausches zwischen ihren Populationsteilen erheblich geschädigt werden könnte. Diese Tiere stellen nicht nur einen Wert für sich dar, sondern sie dienen uns Menschen, etwa indem sie nachts die Populationen vieler Insektenarten klein halten, gegen die wir sonst giftige Insektizide einsetzen müssten – mit all den dazugehörigen Folgeeffekten und gesundheitlichen Risiken für uns selbst. Zur besseren Charakterisierung solcher Zusammenhänge wurde in der theoretischen Ökologie die so genannte „Nietenhypothese“ aufgestellt, die Ökosysteme wie Flugzeuge beschreibt, die mit Nieten zusammengehalten werden. Mit jeder aussterbenden Art fällt eine Niete aus dem Flugzeug heraus, aber Pilot und Passagiere wissen nicht, ab welchem Moment der Flugkörper dadurch instabil wird – und abstürzt. Würden Sie mit diesem Wissen und ohne Not in ein solches Flugzeug einsteigen?

Das Gespräch führte TORSTEN SCHULZE am 19.11.2003