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24. September 2010 - Grüne Liga erhebt „Eilklage“ gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke

Am 17.09.2010 genehmigte die Landesdirektion Dresden den Einschwimmvorgang des Mittelteils der Waldschlößchenbrücke. Nach sorgfältiger Analyse dieser Entscheidung hat die Grüne Liga am 23.09.2010 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes („Eilklage“) gestellt, um auf diesem Wege eine weitere Schädigung des ökologisch wertvollen „Natura 2000-Gebietes“ der Elbe abzuwenden. Zugleich soll dafür gesorgt werden, dass keine zusätzlichen Fakten geschaffen werden, bevor über die beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in der Berufungsinstanz noch immer anhängige Klage gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke entschieden ist.

Zu diesem Schritt sah sich die Grüne Liga gezwungen, weil ihre umfänglich vorgetragenen naturschutzfachlichen und –rechtlichen Argumente von der Landesdirektion nicht berücksichtigt wurden. Für den Naturschutz ist dies umso unverständlicher, als im Genehmigungsverfahren offenbar geworden ist, dass der Brückenbau die Elbe und ihre Vorländer weitaus intensiver schädigt als der Bau eines Tunnels. Da die ökologisch vorteilhafte Tunnelvariante nach Berechnungen von Experten voraussichtlich sogar günstiger ist, als der Bau der Waldschlößchenbrücke, verbindet die Grüne Liga mit ihrer „Eilklage“ die Hoffnung, mit ihren gewichtigen Argumenten nun beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Gehör zu finden.


Im Falle der Waldschlösschenbrücke greift neben dem deutschen Naturschutzrecht auch die europäische FFH-Richtlinie im Rahmen des „Natura 2000-Gebietes“.