Aktuelle Berichte
23. Juni 2011 - Berufungsverfahren zur Waldschlößchenbrücke am Oberverwaltungsgericht

Am Dienstag den 21.6.2011 begann nun endlich die Berufungsverhandlung der Klage der Naturschutzverbände gegen die Waldschlößchenbrücke vor dem OVG in Bautzen. Nachdem die Klage im Jahr 2008 vom Verwaltungsgericht Dresden abgewiesen worden war und die Verbände umgehend die Berufung veranlaßten.
Zur Erinnerung: Ein Hauptgrund für das Abweisen der Klage war das Argument, dass eine Untertunnelung der Elbe größere Naturschutzflächen in Anspruch nehmen würde als der Brückenbau. Inzwischen musste die Stadt eingestehen, dass sie auch für den Brückbau soviele Flächen benötig wie für einen Tunnel. Der Flächenbedarf für den Einschwimmvorgang des Brückenbogens war in der Planung „vergessen“ wurden.

Verhandlung in Bautzen

Der erste Verhandlungstag am OVG behandelte zum einen die Frage, in welchen Punkten die Naturschutzverbände klagebefugt sind und welche Verfahrensschritte summarisch betrachtet werden können. Der Planfeststellungsbeschluss wurde ja inzwischen bereits mit einem Planergänzungsbescheid und drei Ergänzungsbeschlüssen verschlimmbessert.
Ausführlich behandelt wurde die Frage, der Bedeutung der Johannstädter Elbwiesen für den Wachtelkönig und die Schädigung dieser Flächen als Bruthabitat durch die Waldschlößchenbrücke.
Die vielen interessierten Prozessbeobachter durften erleben, mit welchen Argumenten und Scheinargumenten die Sachverständigen der klagenden Vereine und des Freistaates Sachsen um diese Frage stritten.
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Aussterbens  von immer mehr Tier- und Pflanzenarten konnte man als engagierter Naturschützer nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen, dass es auch Naturschutz-Sachverständige gibt, die mit allen Mittel beweisen wollen, dass die Eingriffe doch gar nicht so schlimm sind. Die Summe dieser „halb-so-schlimmen“ Eingriffe ist die Hauptursache des weltweiten Artensterbens.

Der zweite Verhandlungstag fiel für alle Beteiligten und Gäste überraschend aus. Die wichtigste Person des Richterkreises, die Schriftführerin fiel über Nacht wegen einer akuten Erkrankung aus. Die prozessführenden Parteien und das Gericht verständigten sich auf eine Fortführung (und einen möglichen Abschluss) der mündlichen Verhandlung vom 27.9. bis 30.9.2011. Wir hoffen auch für diese Verhandlungstage auf die treue moralische Unterstützung unserer Dresdner Prozessbeobachter und werden im Vorfeld noch einmal über die genauen Termine und den Ort der Verhandlung informieren.

Kosten der Waldschlößchenbrücke

Im Zuge der Verhandlungen wurden die Kosten der Waldschlößchenbrücke und die Kosten eines möglichen Rückbaues wieder in den Medien diskutiert. Die Bausumme von ursprünglich geplanten 157 Mio. Euro ist inzwischen auf 182 Mio. Euro angewachsen.  Über diese Entwicklung bei einem öffentlich finanzierten Bauwerk  staunt eigentlich fast niemand mehr. Die Kostensteigerung bei der Waldschlößchenbrücke ist im wesentlichen durch Fehlplanungen (Baustop 2010) und angeblich durch Bauverzögerungen aufgrund der harten Wintermonate entstanden. Mehrkosten aufgrund der Klagen der Naturschutzverbände sind gering.
Die Kostensteigerungen von vorerst 25 Mio. Euro werden im wesentlichen durch die Stadt Dresden zu erbringen sein und werden an anderer Stelle im Haushalt fehlen (Schulen, Kindergärten, Straßen, soziale Einrichtungen).

Besonders enttäuschend war die Berichterstattung der Sächsischen Zeitung, die kein gutes Licht auf die journalistische Qualität der Bearbeitung dieses Themas wirft. In der Zeitung wurde ein möglicher Abriss der Brücke mit einer Steuerverschendung von 182 Mio. Euro gleichgesetzt.
Seit Beginn der Auseinandersetzung mit den Planungen der Waldschlößchenbrücke setzen die Naturschutzverbände auf eine Tunnelung auch des Mittelteil des Verkehrszuges.

Einwendung der Grünen Liga, 24. April 2003

ILF: Stellungnahme zum Tunnelentwurf von EIBS (Dresden), 16. April 2004

Diese Untertunnelung wurde während des Klageverfahren mit Lehrstühlen der TU Dresden wissenschaftlich fundiert entworfen und im Verfahren vorgetragen. Der Verkehrszug besteht baulich und kostenseitig zu 2/3 aus den Zufahrten auf beiden Seiten der Elbe mit Tunnelungen im Neustädter Bereich. Die Zufahrten sind auch heute noch zu großen Teilen für die Einbindung eins Elbtunnels nutzbar, sollte es zu einem Widerruf der Baugenehmigung für die Brücke kommen. Der überwiegende Teil der Investitionen wäre nicht verloren und muss dem Zeitungsleser auch nicht als Steuerverschwendung suggeriert werden.

Der Erhalt der Natur kann nur gelingen, wenn jeder bei sich vor Ort deren Schutz ernst nimmt. Die Naturschutzgesetze bilden dabei den Minimalrahmen. Über diesen Rahmen hinaus engagieren sich Verbände wie die GRÜNE LIGA mit ihren ehrenamtlichen Mitstreitern in Biotoppflege- und Artenschutzprojekten sowie bei der Umweltbildung für Kinder und Erwachsene.
Wir erwarten, dass die öffentliche Hand beim Naturschutz ihrer Vorbildfunktion nach kommt. Der gesetzliche Rahmen darf nicht nur für den einzelnen Bürger gelten, insbesondere die staatlichen und kommunalen Akteure müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen.

GRÜNE LIGA Sachsen
Team Waldschlößchenbrücke