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15. Juli 2016 - Planfeststellungsbeschluss für die Waldschlößchenbrücke für rechtswidrig erklärt

Presseerklärung der Grünen Liga Sachsen e.V. vom 15.07.2016 zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.07.2016

Das Bundesverwaltungsgericht erkannte heute für Recht, dass der
Planfeststellungsbeschluss für die Waldschlößchenbrücke in Dresden mit dem geltenden
Habitat- und Artenschutzrecht nicht vereinbar ist. In letzter Instanz haben die
Bundesrichter die Position der Grünen Liga Sachsen e.V. bestätigt, mit der sich die
Umweltvereinigung vor sächsischen Verwaltungsgerichten nicht hat durchsetzen können.
Die Grüne Liga wertet dies als großen Erfolg für den Naturschutz und verbindet damit
zugleich die Hoffnung, dass andere Träger von Eingriffsvorhaben in Sachsen künftig den
rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Natur und Landschaft von Anfang an den ihnen
gebührenden Respekt erweisen.

Die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses hat –
wie die Richter des 9. Senats des Bundesverwaltungsgericht betonen – zur Folge, dass
die Landesdirektion Dresden nun ein neues Verfahren durchführen und die bislang zu
Unrecht unterlassenen naturschutzbezogenen Prüfungen nachholen muss. Dem Freistaat
Sachsen bietet sich daher die Gelegenheit, die festgestellten Mängel im Rahmen einer
ordnungsgemäßen und vollständigen Prüfung zu beheben.
Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Nachdem der Prozessbevollmächtigte des Freistaates
Sachsen im Termin zur mündlichen Verhandlung betonte, es würde nur weiteres Papier
produziert, ohne dass sich in der Sache etwas ändert (BILD), und ein Mitarbeiter der
Landesdirektion Sachsen sich bereits in ähnlichem Sinne der Presse gegenüber äußerte
(DNN), scheint das Ergebnis der nachzuholenden Prüfung für den Freistaat bereits
festzustehen, noch bevor auch nur der erste Prüfungsschritt unternommen wurde.
Angesichts solcher Ankündigungen wird die Grüne Liga sorgfältig darauf achten, dass eine
ergebnisoffene Prüfung erfolgt, die den Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts
den gebührenden Respekt erweist.

Das Bundesverwaltungsgericht macht zudem darauf aufmerksam, dass die weitere
Nutzung der Waldschlößchenbrücke bis zum Abschluss der geschuldeten Prüfungen nicht
den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildete. Das ist fraglos zutreffend, weil die
Grüne Liga eine Sperrung der Brücke zu keinem Zeitpunkt beantragt hat. Das ändert
allerdings nichts daran, dass der Freistaat Sachsen die rechtlichen Konsequenzen aus der
richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die
Waldschlößchenbrücke wird ziehen müssen.