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29. Mai 2013 - Gedenktafel zur Waldschlösschenbrücke – nur mit allen Wahrheiten |
Einweihungsfeier und Gedenktafel zur Einweihung der Waldschlösschenbrücke Offener Brief Sehr geehrte Damen und Herren, einige politische Verantwortungsträger des Stadtrates fordern allen Ernstes, die Einweihung der Waldschlösschenbrücke mit einem großen, weithin wahrnehmbaren Fest zu begehen. Herr Holger Zastrow, FDP, hat außerdem angeregt, eine Gedenktafel aufzustellen, auf der die ganze Entwicklungsgeschichte des Bauprojektes Waldschlösschenbrücke ausführlich dargestellt werden soll. Das sind Ideen von einer bemerkenswert provokanten, politischen Instinktlosigkeit, die sich zu einem krachenden Bumerang entwickeln könnten. So sollte eine Gedenktafel doch die volle Wahrheit berichten – sonst geschieht das gewiss an anderer Stelle. Zur Wahrheit aber gehören doch folgende drei Tatsachen, die unvergessen sind: 1. Der Bau dieser Brücke wird von den Befürwortern stets damit gerechtfertigt, dass die Dresdner sich in einem Bürgerentscheid mehrheitlich für dieses Projekt ausgesprochen hätten. Die politischen Verantwortungsträger geben vor, sie seien aus Respekt vor dem Bürgerwillen verpflichtet gewesen, dieses Votum für den Brückenbau umzusetzen. Diese Argumentation ist nur die halbe Wahrheit, ja sie ist, weil eben nicht die ganze Wahrheit, eigentlich eine Täuschung. Denn sie verschweigt, dass die Bürger beim ersten Votum nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die UNESCO diesen Brückenbau als eine Verletzung des Welterbegebietes bewerten müsste und bei seiner Verwirklichung gezwungen wäre, Dresden Angesichts dieses erst nachträglich erfahrenen Sachverhaltes haben rund 55.000 Dresdner Bürger nach Erlöschen der Rechtswirksamkeit des ersten Bürgerentscheides („pro Brücke“) in einem zweiten Bürgerbegehren einen neuen Bürgerentscheid gefordert. Dahinter stand der Wunsch, den Vorschlag der UNESCO umzusetzen, die Elbquerung mit einem (nachweislich machbaren) Tunnel anstatt einer Brücke zu bewerkstelligen. Damit hätte die für das internationale Ansehen der Stadt auf alle Zeit schmachvolle Aberkennung des Welterbetitels abgewendet werden können. Die politischen Verantwortungsträger des 2. Der Bau der Brücke wurde ohne abschließendes Urteil über die Rechtmäßigkeit dieses Bauprojektes begonnen. Die Rechtslage ist noch heute ungeklärt. Das Rechtsverfahren wird gegenwärtig beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Der Rechtsweg könnte bis zum Europäischen Gerichtshof führen. Und es könnte sich am Ende erweisen, dass das Bauwerk rechtswidrig ist. Dann wäre doch wohl zu prüfen, ob die Finanzmittel für den Bau der Brücke in dreistelliger Millionenhöhe nicht auch rechtswidrig ausgegeben wurden (?). 3. In mehreren Stellungnahmen sowie in einer umfassenden juristischen Expertise zur rechtlichen Bewertung der Sachlage, zur politischen Wirkung und zur Vorgehensweise der Politischen Verantwortungsträger hat Frau Professor Dr.jur.habil.Dr.rer.pol.habil Sabine von Schorlemer, bevor sie zur Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst berufen wurde, als weltweit anerkannte Expertin des Völkerrechts, des Rechts der Europäischen Union und Internationaler Beziehungen, sowie Inhaberin des UNESCO-Lehrstuhls für Internationale Beziehungen an der Technischen Universität Dresden, öffentlich festgestellt, dass der Bau der Waldschlösschenbrücke als eine Missachtung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UNESCO abgeschlossenen, völkerrechtlich verbindlichen Kulturvertrages zu bewerten sei. Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg hat Deutschland ein internationales Vertragswerk missachtet. Das in der Nachkriegszeit Wenn Sie eine Gedenktafel aufstellen wollen, Herr Zastrow, dann gebietet es die historische Redlichkeit, den von mehreren zehntausend Dresdner Bürgern in Wahrnehmung ihrer demokratische Rechte ausgeübten, weltweit wahrgenommenen Protest endlich nicht mehr zu desavouieren, sondern mit dem für einen Liberalen eigentlich doch gebotenen Anstand zu erinnern und anzuerkennen. Dr.-Ing. Sebastian Storz Dresden, 17. Mai 2013 |