Klagen gegen die Brücke
Chronologie: Klagen gegen die Brücke

Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht

2012/2013

Der Verfahrensstand

15.12.2011      Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verkündet nach Abschluss der mündlichen Verhandlung das Urteil:  Abweisung der Klage, Zulassen der Revision.

07.05.2012      Den Streitparteien wird  vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht die Urteilsbegründung zugestellt.

29.05.2012      Die GRÜNE LIGA reicht fristgerecht beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht den Antrag auf Revision ein.

11.06.2012      Zustellung der am 29.05.2012 von der GRÜNEN LIGA angeforderten Akten, die für die Erstellung der Revisionsbegründung notwendig sind

15.06.2012      Das Sächsische Oberverwaltungsgericht leitet den Revisionsantrag  an das Bundesverwaltungsgericht weiter.

21.06.2012      Die Geschäftsstelle des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt die Zustellung der Revisionsschrift.

20.06.2012      Die GRÜNE LIGA ersucht beim Bundesverwaltungsgericht um Verlängerung der Begründungsfrist bis zum 09.08.2012.

22.06.2012      Der Vorsitzende des zuständigen 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes gewährt den Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist.

07.07.2012      Die GRÜNE LIGA übergibt Schriftsatz zur Begründung der Revision.

10.08.2012      Gegenseite beantragt beim 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes Fristverlängerung bis 28.09.2012.

28.09.2012      Gegenseite übergibt Erwiderung auf Revisionsbegründung der GRÜNEN LIGA an Bundesverwaltungsgericht

10.01.2013      Die GRÜNE LIGA übergibt Replik auf Erwiderung der Gegenseite an das Bundesverwaltungsgericht.

Informationen zum Revisionsverfahren der Klage der GRÜNEN LIGA gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Waldschlößchenbrücke in Dresden


2011

Verhandlung am Oberverwaltungsgericht in Bautzen von Juli – Dezember

Am Dienstag den 21. Juli 2011 begann die Berufungsverhandlung der Klage der Naturschutzverbände gegen die Waldschlößchenbrücke vor dem OVG in Bautzen. Nachdem die Klage im Jahr 2008 vom Verwaltungsgericht Dresden abgewiesen worden war und die Verbände umgehend die Berufung veranlaßten.

Vom 28. September – 30. September 2011 fand die Weiterführende Berufungsverhandlung beim Oberverwaltungsgericht statt. Da an diesen Terminen kein Urteil gefällt werden konnte wurden weitere Verhandlungstermine vom 29. November bis 2. Dezember 2011 angesetzt.

Zusammenfassung der Verhandlungen:

17. Februar 2011 – Information zum Stand des Klageverfahrens

23. Juni 2011 – Berufungsverfahren zur Waldschlößchenbrücke am Oberverwaltungsgericht

Ankündigung und Hintergründe zur Verhandlung vom 29. November – 2. Dezember

4. Dezember 2011 – Waldschlößchenbrücke, Berufungsverfahren der Grünen Liga beim OVG

16. Dezember 2011 – GRÜNE LIGA: Klage Waldschlösschenbrücke – Berufung der Naturschutzverbände zurückgewiesen, Revision zugelassen


2010

Grüne Liga erhebt „Eilklage“ gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke

Die GRÜNE LIGA und mehrere Privatpersonen, haben bei der Landesdirektion ihre Einwendungen eingereicht. Von einem Erörterungstermin wird seitens der Landesdirektion abgesehen und mitte September soll die Entscheidung fallen ob die Genemigung für das Abtragen des Uferbereichs erteilt wird. Da die Tunnellösung immer noch umsetzbar ist und einen weitaus geringeren Eingriff in die Naturschutzflächen darstellt, setzt sich die GRÜNE LIGA weiterhin für einen Baustopp und die Umwandlung in ein Tunnelprojekt ein.

Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Dresden vom 25.2.2004 in der Gestalt des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 14.10.2008 gestattet den Bau der Waldschlößchenbrücke, bot aber keine Möglichkeit, das Mittelteil der Brücke („Strombrücke“) über die Elbe zu verbringen. Vereinfachend formuliert verfügte die Landeshauptstadt Dresden über ein Baurecht, konnte davon aber keinen Gebrauch machen, da sie nicht berechtigt war, den „Einschwimmvorgang“ und die hierzu erforderlichen Baggerungen in der Elbe durchzuführen, die eine Fläche des geschützten Lebensraumtyps „Flüsse mit Schlammbänken“ (LRT 3270) im Umfang von 12.000 m2 beeinträchtigen.
Diesen Planungsfehler, der in den bisherigen gerichtlichen Verfahren nicht thematisiert wurde, will die Landeshauptstadt als Träger des Vorhabens beheben und hat daher im März 2010 einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt, der ihr das Recht verschaffen soll, den „Einschwimmvorgang“ innerhalb der vom LRT 3270 eingenommenen Flächen auszuführen. Bemerkenswert ist daran vor allem, dass die Beeinträchtigung dieses Lebensraumtyps vom Verwaltungsgericht Dresden als einer der maßgeblichen Gründe dafür angesehen wurde, die von den klagenden Umweltverbänden bevorzugte Tunnelvariante (mit ca. 3000 m2 beeinträchtigung) nicht als zumutbare Alternative zum Bau der Brücke anzusehen.

Am 17.09.2010 genehmigte die Landesdirektion Dresden den Einschwimmvorgang des Mittelteils der Waldschlößchenbrücke. Nach sorgfältiger Analyse dieser Entscheidung hat die Grüne Liga am 23.09.2010 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes („Eilklage“) gestellt, um auf diesem Wege eine weitere Schädigung des ökologisch wertvollen „Natura 2000-Gebietes“ der Elbe abzuwenden. Zugleich soll dafür gesorgt werden, dass keine zusätzlichen Fakten geschaffen werden, bevor über die beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in der Berufungsinstanz noch immer anhängige Klage gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke entschieden ist.

Am 27. Oktober 2010 wies das OVG Bautzen den Eilantrag der Grünen Liga, des BUND und des NABU ab. Gleichzeitig haben die Bautzener Richter in aller Deutlichkeit betont, dass der Ausgang des anhängigen Hauptsacheverfahrens offen ist, weil sich dort eine Vielzahl schwieriger Tatsachen- und Rechtsfragen stellen. Diese Entscheidung soll im Frühjahr 2011 fallen.

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2009

Berufung gegen das Urteil des VG eingelegt

Die ausführliche Urteilsbegründung wurde den Rechtsanwälten der Verbände am 27. Februar 2009 zugestellt. Am 26. März 2009 wurde beim OVG Berufung gegen das Urteil des VG eingelegt und in der Folgezeit in einem 90 -seitigen Schriftsatz des RA Kremer begründet.

Der Termin der mündlichen – und öffentlichen – Verhandlungen vor dem OVG wurde vom OVG zunächst für den Spetember 2009, dann aber für den Beginn des Jahres 2010 angekündigt.


2008

Hauptsacheverfahren, weiterer Eilantrag der GL und Urteil des VG

Im Februar 2008 teilte das Verwaltungsgericht Dresden mit, dass im Juni 2008 die Klage im Hauptsacheverfahren verhandelt wird. Für diese Hauptverhandlung legte die GRÜNE LIGA weitere Gutachten u. a. zur Gefährdung des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ und ein Gutachten zur nicht korrekten Ausweisung des Vogelschutzgebietes im Dresdner Elbtal vor.

Die ersten öffentlichen Verhandlungen fanden am 19. Juni, 26. Juni und 3. Juli 2008 statt. Im Hinblick auf bisher juristisch nicht endgültig entschiedene Fragen beantragte die GRÜNE LIGA die Vorlage mehrerer Fragen an den Europäischen Gerichtshof. Zum Verdacht der Befangenheit der Genehmigungsbehörde wurden mehrere Zeugen gehört. Außerdem wurde in Auswertung der Ergebisse der Verhandlungen ein weiterer Eilantrag auf Baustopp gestellt.

Die Verhandlungen sollten am 7. August 2008 mit der Bekanntgabe der Beschlüsse des VG zu den Beweisanträgen der GRÜNEN LIGA fortgesetzt werden. Der Termin wurde in den Herbst vertagt. Die Vertagung erfolgte offenbar, weil das RP – „in letzter Minute“ – ein Ergänzungsverfahren zu den durch die WSB betroffenen Naturschutzbelangen durchgeführt hat. In dieser sog. Abweichungsprüfung versuchte das RP (nachträglich), die von uns benannten Mängel des Genehmigungsverfahrens von 2004 „zu heilen“. Das Ergebnis dieses behördlichen Verfahrens wurde in das laufende Gerichtsverfahren eingeführt.

Am 16. Oktober 2008 fand – nachdem nun die Abweichungsprüfung beendet war … – die vierte öffentliche Verhandlung statt. Es wurden u. a. Fragen des Elbtunnels beraten. Drei Lehrbeauftragte der TU Dresden stützten in Fachbeiträgen den Vortrag der GL zur technischen Machbarkeit des Tunnels.

Am 30. Oktober 2008 wurde vom VG in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass die Klage der Naturschutzverbände abgewiesen wurde.


2007

Baustopp verhängt und Baustopp aufgehoben

Am 9. August 2007 wurde dem Eilantrag in erster Instanz (VG Dresden) stattgegeben. Der Beschluss des VG basiert inbesondere auf der Feststellung der mangelhaften Beachtung der Kleinen Hufeisennase, einer vom Aussterben bedrohten und vor Ort vorkommenden Fledermausart, im Genehmigungsverfahren.

Am 27. August 2007 legte das Regierungspräsidium beim OVG wiederum Rechtsmittel („Beschwerde“) gegen den Beschluss des VG ein und beantragte, den Baustopp wieder aufzuheben. Von der GRÜNEN LIGA wurden in diesem Beschwerdeverfahren weitere umfangreiche Gutachten über die Gefährdung der Kleinen Hufeisennase vorgelegt.

Mit Beschluss vom 12. November 2007 (veröffentlicht am 14. November 2007) gab das OVG dem Antrag des Regierungspräsidiums statt und hob den Baustopp, den das VG verhängt hatte, auf. Im Beschluß wird ausgeführt, daß erst im Hauptsacheverfahren endgültig die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zu klären sei.

Ein weiterer Eilantrag wurde eingereicht

Am 18. April 2007 reichten GRÜNE LIGA Sachsen, BUND und NABU erneut einen Eilantrag beim VG Dresden gegen die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses für die Waldschlößchenbrücke ein. Dieser Eilantrag wurde ebenfalls unter Federführung der GRÜNEN LIGA Sachsen e. V. erarbeitet. Er wird prozessual von Rechtsanwalt Peter Kremer, Berlin, vertreten. RA Kremer vertritt von jetzt an die Verbände zusätzlich zum RA Dr. Klinger.

Mit dem neuen Eilantrag sollte der Beschluss des VG Dresden vom 7. Juli 2005 dahingehend geändert werden, dass der Planfeststellungsbeschluss bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht vollzogen werden darf und damit die Bauarbeiten für die Brücke nicht begonnen werden dürfen („Baustopp“).

Hintergrund für diesen Eilantrag (sog. „Abänderungsantrag“) ist eine inzwischen veränderte europäische sowie höchstrichterliche nationale Rechtsprechung und die Ausweisung des Vogelschutzgebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“. Die neue Rechtsprechung fordert in Genehmigungsverfahren eine intensivere Berücksichtigung der Naturschutzbelange.

Erneuter Eilantrag der Umweltverbände; Einstweiliger Baustop im August 2007

Hier nur zum Eilverfahren 2007:

„Der Spiegel“ berichtet im Jahresrückblick 2007 über die Klageverfahren:

 


2005

Wechsel der juristischen Vertretung der Umweltverbände

Zunächst erfolgte beim VG Dresden keine Bearbeitung des Eilantrages, weil das Gericht offenbar den Ausgang des Bürgerentscheids im Februar 2005 abwarten wollte.

Im März 2005 wurde per Beschluss des VG Dresden dem Rechtsanwalt Lichdi beschieden, die Naturschutzverbände in den Verfahren gegen die Waldschlößchenbrücke nicht mehr vertreten zu dürfen, weil er gleichzeitig Mitglied des Stadtrates von Dresden ist. Die Naturschutzverbände fanden daraufhin mit Rechtsanwalt Dr. Klinger, Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin, einen neuen juristischen Vertreter. Die Kanzlei Geulen & Klinger ist in Verwaltungsverfahren eine der renommiertesten bundesweit tätigen Kanzleien.

Infolge der Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Klinger ergaben sich – zusätzlich zu den von RA Lichdi erarbeiteten Aspekten – weitere Gesichtspunkte, die gegen die Genehmigung der Brücke sprechen und in weiteren umfangreichen Schriftsätzen von Rechtsanwalt Dr. Klinger dem VG Dresden vorgetragen wurden.

Eilverfahren ohne Erfolg; die Klage des Hauptsacheverfahrens besteht weiterhin

Am 7. Juli 2005 wies das VG Dresden den Eilantrag der Naturschutzverbände auf Baustopp zurück. Daraufhin legten die Naturschutzverbände bei der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG), Beschwerde gegen den Beschluß des VG Dresden ein. Am 22. Dezember 2005 wies auch das OVG den Eilantrag auf Baustopp zurück.

Die Ablehnung der Eilanträge hatte keinen Einfluß auf die eigentliche Klage der Verbände; die Klage wurde weiterhin aufrecht erhalten.

Eilanträge vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen

Erklärung: Zum Recht der Umweltverbände auf gerichtliche Überprüfung – trotz Bürgerentscheid, 20. März 2005


2004

Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden eingereicht

Am 25. Februar 2004 erließ das Regierungspräsidium Dresden den Planfeststellungsbeschluß. Am 15. April 2004 wurde im Auftrag der Umweltverbände vom Rechtsanwalt Lichdi sowohl eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß als auch ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage, der sog. Eilantrag auf Baustopp, beim Verwaltungsgericht Dresden (VG) eingereicht. Die Klage und der Eilantrag wurden mit dem Schriftsatz des Rechtsanwalt Lichdi vom Juli 2004 begründet.

In der Klage und dem Eilantrag werden u. a. folgende Aspekte gegen die Genehmigung vorgetragen: Befangenheit der Genehmigungsbehörde, die Gefährdung des Bruthabitats des Wachtelkönigs und die unzureichende Berücksichtigung der Tunnelvariante, der Verkehrsbelegung und der Lärmbelastungen (s. Antrags- und Klagebegründung der Naturschutzverbände).

Einreichen der Klagen

 

2003 / 2004: Bis zum Erteilen der Genehmigung („Planfeststellungsbeschluß“)


2003

Beginn des Planfeststellungsverfahrens

Träger des Bauvorhabens „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ (WSB) und Antragsteller für die Genehmigung („Planfeststellung“) ist die Landeshauptstadt Dresden. Im März 2003 eröffnete die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Dresden (RP), das Planfeststellungsverfahren.

Der Dresdner Rechtsanwalt Johannes Lichdi wurde von der GRÜNEN LIGA Sachsen e. V., dem Bund für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND) und dem Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt. In allen Verfahren übernimmt die GRÜNE LIGA Sachsen e. V. (GL) federführend die Arbeit für die drei Naturschutzverbände.

Die Einwendungen der Bürger, der Naturschutzverbände und der anderen Träger öffentlicher Belange wurden im April 2003 erhoben. Der 10-tägige Erörterungstermin fand im September 2003 statt.

Neues Planfeststellungsverfahren; Einwendungen gegen das Bauvorhaben

Anhörung im Genehmigungsverfahren

siehe „Aktuell 2003“


2000

Erstes Planfeststellungsverfahren gescheitert


Anmerkungen:

Zu den einzelnen Verfahrensschritten finden Sie unter „Aktuelle Berichte 2009“ und in der Chronik der jeweiligen Jahre weitere ausführliche Berichte. – – Die Schriftsätze unserer Rechtsanwälte sowie die Urteilsbegründungen der verschiedenen Gerichtsinstanzen stellen wir unseren Unterstützern per Anfrage zur Verfügung.