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17. November 2012 - OLG-Entscheid: Dresdner Waldschlößchenbrücke könnte noch einmal um 2 Millionen Euro teurer werden

Christoph Springer

Dresden. Die Stadt könnte für den Bau der Waldschlößchenbrücke mit weiteren zwei Millionen Euro zur Kasse gebeten werden. Doch sie muss derzeit nicht fürchten, dass die Überweisung tatsächlich fällig wird. Das ist zusammengefasst das Ergebnis einer Entscheidung über Mehrkosten für den Brückenbau, die am Donnerstag der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) gefällt hat.

Anlass war eine Berufung der Stadt gegen eine Entscheidung des Landgerichts vom Juni dieses Jahres. Damals wollte die Stadt feststellen lassen, dass das Einschwimmen des Brückenmittelteils nicht Thema der so genannten „Stahlbauvereinbarung“ war, die die Stadt mit der Brückenbau-Arbeitsgemeinschaft (Arge) geschlossen hatte. Diese Vereinbarung sah vor, dass die Arge Mehrkosten von bis zu 14,9 Millionen Euro in ihre Rechnungen einpreisen darf, wenn etwa gestiegene Stahlkosten beim Bau der Elbquerung am Waldschlößchen angefallen sind.

Die Kosten für das Einschwimmen seien um zwei Millionen gestiegen, weil sich diese Bauetappe wegen fehlender Genehmigungen verzögert hatte, argumentierte die Arge und sah den schwarzen Peter dafür bei der Stadt. Diese Verzögerung schlug mit den zwei Millionen Euro zu Buche, die in den Nachforderungen der Arbeitsgemeinschaft auftauchten. Die Stadt war dagegen der Ansicht, dass das Einschwimmen nicht Thema in der Stahlbauvereinbarung war, verweigerte die Zahlung und wollte ihre rechtliche Position per Feststellungsklage vom Landgericht bestätigt sehen. Das Gericht verweigerte aber diese Bestätigung. Diese so genannte Feststellungsklage sei nicht zulässig, stellte damals die 1. Zivilkammer unter Vorsitz von Bettina Garmann fest.

Das Rathaus ging in Berufung, nun hat das Oberlandesgericht seine Entscheidung verkündet. Demnach war die Feststellungsklage womöglich wenigstens zum Teil zulässig. Nämlich genau hinsichtlich des Einschwimmens. „Der Senat ist […] zu der Überzeugung gelangt, dass die Parteien sich doch über den Einschwimmvorgang verständigt haben“, teilte OLG-Sprecherin Gesine Tews mit. Dieser Entscheidung könne Bedeutung zukommen, wenn es um die Frage geht, ob die Stadt den beteiligten Baufirmen Mehrkosten aus der Einschwimmung erstatten muss, so Tews weiter.

Allerdings wies das OLG die Berufung der Stadt gegen die Entscheidung des Landgerichts insgesamt zurück. Sie sei unbegründet, erklärte der 9. Zivilsenat. Die Stadt ist damit nicht aus dem Schneider, hat aber auch nicht „gesiegt“. Das OLG hat zwar keine Revision der Landgerichts-Entscheidung zugelassen. Gegen diese „Nichtzulassung“ kann aber Beschwerde eingelegt werden.

Im Klartext: Der Streit um die zwei Millionen Euro Mehrkosten für das verspätete Einschwimmen der Brücke ist noch lange nicht vom Tisch. Dieser Betrag könnte letztlich doch noch in der Rechnung stehen, die die Arge der Stadt auf Basis „Stahlbauvereinbarung“ vorgelegt hat. In dieser Rechnung stehen derzeit etwa acht Millionen Euro. Rund zehn Millionen könnten daraus also werden.

Dresdner Neueste Nachrichten, 16. November 2012